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BGH, 15.08.1952 - 2 StR 484/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 15.08.1952 - 2 StR 484/52
Nach § 51 StGB kann aber auch bei gegebener Einsichtsfähigkeit der Täter zurechnungsunfähig oder vermindert zurechnungsfähig sein, wenn seine Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder wegen Geistesschwäche ausgeschlossen oder erheblich vermindert ist (BGHSt 1, 384). - RG, 07.04.1938 - 3 D 169/38
Muß das Gericht, wenn sowohl die Anstaltsunterbringung gemäß dem § 42 b StGB. als …
Auszug aus BGH, 15.08.1952 - 2 StR 484/52
Bei der Prüfung wird sie davon auszugehen haben, welche Massnahme unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und dem Grad seines krankhaften Zustandes, der Schutz der Allgemeinheit erfordert (RGSt 72, 151; 73, 101). - RG, 07.02.1939 - 4 D 68/39
1. Bei der Auswahl zwischen mehreren gesetzlich zulässigen Maßregeln der …
Auszug aus BGH, 15.08.1952 - 2 StR 484/52
Bei der Prüfung wird sie davon auszugehen haben, welche Massnahme unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Angeklagten, insbesondere der Art und dem Grad seines krankhaften Zustandes, der Schutz der Allgemeinheit erfordert (RGSt 72, 151; 73, 101).